AOK
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35387
G I E S S E N
Betr.:
Ihr anonymes, nicht unterzeichnetes Schreiben Q 037
921 091
vom
12. November 2018
Weiter
: Ihre Kündigung zum 15. November 2018
Geschätzte
AOK,
ab
November 2013 wurde ich als Leistungsbezieher nach SGB II ENTGEGEN
MEINEM AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH vom Jobcenter Weilburg bei Ihnen
krankenversichert.
Auf
Initiative des Jobcenters wurde dieses Versicherungsverhältnis zum
1. Juni 2018 gekündigt. Bis Mitte Juni ging ich davon aus, dass
wegen meines laufenden Widerspruches gegen die Beendigung des
Leistungsbezuges in Bezug auf das Ende des
Krankenversicherungsverhältnisses aufschiebende Wirkung besteht.
In
einem darauffolgenden Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Milena Hahn
teilte mir die AOK allerdings mit, dass mein bis dato bestehendes
Versicherungsverhältnis ab dem 1.6.2018 erloschen sei und bot mir
eine Weiterversicherung zu neuen Konditionen zum Tarif von 400 Euro
monatlich an.
Ich
teilte Ihrer Mitarbeiterin aber mit, dass ich wegen meines geringen
Monatseinkommens von 250 Euro einen solchen Versicherungsvertrag mit
Ihrem Unternehmen nicht eingehen können werde. Seither habe ich auch
keine Leistungen der AOK in Anspruch genommen.
Ihre
Mahnung ist daher gegenstandlos. Ihre parallele
Vollstreckungsandrohung über den von Ihnen erfundenen
Forderungsbetrag für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis
eine weitere unverschämte Arroganz der regionalen
Krankenversicherungsstruktur, die Charakteristiken einer
organisierten Blutsuppeküche pflegt.
Im
Zusammenhang mit der offensichtlich von Ihnen intentionierten
Bezugnahme bei Ihrer Terminsetzung auf traditionelle,
familiär-regionale, medizinische Exekutionstermine am jeweils 15.
November erwäge ich die Erstattung eines Strafantrages gegen Sie im
Zusammenhang mit der Bildung einer Kriminellen Vereinigung zum
geplanten Abtransport zur nachfolgenden Tötuing meiner Mutter
Rosemarie Zanger im medizinischen Behandlungswesen am 5./6.11.2012
und tödlicher Kopfoperation in der Neurochirurgischen Klinik des
Universitätsklinikums Frankfurt am 15.11.2012.
Ihre
Versicherungskarte werde ich in den nächsten Tagen einer AOK
Geschäftsstelle zurückgeben.
Bei
weiteren Belästigungen Ihrerseits erstatte ich Strafanzeige gegen
Sie wegen versuchtem Betruges zur Erschleichung von Zahlungen für
ein nicht existentes Versicherungsverhältnis.
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger
Leiter
des CID Institutes
Weilmünster,
16. November 2018
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