Freitag, 16. November 2018

Antwort an AOK bezüglich Kündigung zum 15. November 2018


AOK
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35387 G I E S S E N



Betr.: Ihr anonymes, nicht unterzeichnetes Schreiben Q 037 921 091
vom 12. November 2018
Weiter : Ihre Kündigung zum 15. November 2018


Geschätzte AOK,

ab November 2013 wurde ich als Leistungsbezieher nach SGB II ENTGEGEN MEINEM AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH vom Jobcenter Weilburg bei Ihnen krankenversichert.

Auf Initiative des Jobcenters wurde dieses Versicherungsverhältnis zum 1. Juni 2018 gekündigt. Bis Mitte Juni ging ich davon aus, dass wegen meines laufenden Widerspruches gegen die Beendigung des Leistungsbezuges in Bezug auf das Ende des Krankenversicherungsverhältnisses aufschiebende Wirkung besteht.

In einem darauffolgenden Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Milena Hahn teilte mir die AOK allerdings mit, dass mein bis dato bestehendes Versicherungsverhältnis ab dem 1.6.2018 erloschen sei und bot mir eine Weiterversicherung zu neuen Konditionen zum Tarif von 400 Euro monatlich an.

Ich teilte Ihrer Mitarbeiterin aber mit, dass ich wegen meines geringen Monatseinkommens von 250 Euro einen solchen Versicherungsvertrag mit Ihrem Unternehmen nicht eingehen können werde. Seither habe ich auch keine Leistungen der AOK in Anspruch genommen.

Ihre Mahnung ist daher gegenstandlos. Ihre parallele Vollstreckungsandrohung über den von Ihnen erfundenen Forderungsbetrag für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis eine weitere unverschämte Arroganz der regionalen Krankenversicherungsstruktur, die Charakteristiken einer organisierten Blutsuppeküche pflegt.

Im Zusammenhang mit der offensichtlich von Ihnen intentionierten Bezugnahme bei Ihrer Terminsetzung auf traditionelle, familiär-regionale, medizinische Exekutionstermine am jeweils 15. November erwäge ich die Erstattung eines Strafantrages gegen Sie im Zusammenhang mit der Bildung einer Kriminellen Vereinigung zum geplanten Abtransport zur nachfolgenden Tötuing meiner Mutter Rosemarie Zanger im medizinischen Behandlungswesen am 5./6.11.2012 und tödlicher Kopfoperation in der Neurochirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Frankfurt am 15.11.2012.

Ihre Versicherungskarte werde ich in den nächsten Tagen einer AOK Geschäftsstelle zurückgeben.

Bei weiteren Belästigungen Ihrerseits erstatte ich Strafanzeige gegen Sie wegen versuchtem Betruges zur Erschleichung von Zahlungen für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis.

Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger
Leiter des CID Institutes
Weilmünster, 16. November 2018








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