Freitag, 16. November 2018

Antwort an AOK bezüglich Kündigung zum 15. November 2018


AOK
Postfach
35387 G I E S S E N



Betr.: Ihr anonymes, nicht unterzeichnetes Schreiben Q 037 921 091
vom 12. November 2018
Weiter : Ihre Kündigung zum 15. November 2018


Geschätzte AOK,

ab November 2013 wurde ich als Leistungsbezieher nach SGB II ENTGEGEN MEINEM AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH vom Jobcenter Weilburg bei Ihnen krankenversichert.

Auf Initiative des Jobcenters wurde dieses Versicherungsverhältnis zum 1. Juni 2018 gekündigt. Bis Mitte Juni ging ich davon aus, dass wegen meines laufenden Widerspruches gegen die Beendigung des Leistungsbezuges in Bezug auf das Ende des Krankenversicherungsverhältnisses aufschiebende Wirkung besteht.

In einem darauffolgenden Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Milena Hahn teilte mir die AOK allerdings mit, dass mein bis dato bestehendes Versicherungsverhältnis ab dem 1.6.2018 erloschen sei und bot mir eine Weiterversicherung zu neuen Konditionen zum Tarif von 400 Euro monatlich an.

Ich teilte Ihrer Mitarbeiterin aber mit, dass ich wegen meines geringen Monatseinkommens von 250 Euro einen solchen Versicherungsvertrag mit Ihrem Unternehmen nicht eingehen können werde. Seither habe ich auch keine Leistungen der AOK in Anspruch genommen.

Ihre Mahnung ist daher gegenstandlos. Ihre parallele Vollstreckungsandrohung über den von Ihnen erfundenen Forderungsbetrag für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis eine weitere unverschämte Arroganz der regionalen Krankenversicherungsstruktur, die Charakteristiken einer organisierten Blutsuppeküche pflegt.

Im Zusammenhang mit der offensichtlich von Ihnen intentionierten Bezugnahme bei Ihrer Terminsetzung auf traditionelle, familiär-regionale, medizinische Exekutionstermine am jeweils 15. November erwäge ich die Erstattung eines Strafantrages gegen Sie im Zusammenhang mit der Bildung einer Kriminellen Vereinigung zum geplanten Abtransport zur nachfolgenden Tötuing meiner Mutter Rosemarie Zanger im medizinischen Behandlungswesen am 5./6.11.2012 und tödlicher Kopfoperation in der Neurochirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Frankfurt am 15.11.2012.

Ihre Versicherungskarte werde ich in den nächsten Tagen einer AOK Geschäftsstelle zurückgeben.

Bei weiteren Belästigungen Ihrerseits erstatte ich Strafanzeige gegen Sie wegen versuchtem Betruges zur Erschleichung von Zahlungen für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis.

Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger
Leiter des CID Institutes
Weilmünster, 16. November 2018








Freitag, 2. November 2018

Durchsetzung des Eigentums-Anspruches am Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG vom 2.11.2018


Notariat
Steffen Wierzgalla
Frankfurter Strasse 35
35781 Weilburg
Per Email an :
Per Telefax an
06471-926620


Ihr Schreiben vom 27. März 2018
Ihr Zeichen 407/18 U22 tm D6257-18 Kasperczyk/Zanger


Sehr geehrter Herr Wierzgalla,

mit Schreiben vom 27. März 2018 baten Sie mich um Zustimmung für die Erteilung einer Löschungsbewilligung für meinen bisher nur als Auflassungsvormerkung im Grundbuch Weilburg eingetragenen ½ Eigentumsanteil am Fabrikgebäude und Grundstück Nassauer Strasse 23, Weilmünster, Blatt 1568, Flur 8, Flurstück 52/4 – ehemalige Karl Zanger & Söhne OHG, Optisch-feinmechanische Werkstätten.

Per Email teilte ich Ihnen daraufhin mit, dass ich einer Löschung der Auflassungsvormerkung nicht zustimmen werde.

Die vorerbliche Übertragung der im Eigentum der Elterngeneration meiner Familie befindlichen Immobilien in Weilmünster und Weilrod Emmershausen im Jahre 1996 an deren Nachkommen Peter Ulrich Zanger und Mark Christoph Günther Zanger erfolgte unter der Bedingung, dass Mark Zanger alleiniger Inhaber der Karl Zanger und Söhne OHG würde, das im 1. Absatz genannte Fabrikgebäude aber zu je ½ an beide Söhne von Rolf und Rosemarie Zanger übertragen würde und dass ich und meine Lebensgefährtin, Frau Dr. Sol Montoya Bonilla, nach unserer Rückkehr von einem 1 ½ jährigen Auslandsaufenthalt in Kolumbien im August 1997 im Erdgeschoss des räumlich aufzuteilenden Fabrikgebäudes ein Consulting-Büro und ein Kunstkeramikatelier in der 1. Etage des Fabrikgebäudes einrichten können sowie einen Wohnsitz in der mir damals bereits übertragenen Gebäudehälfte des Wohnhauses meiner Eltern, Flur 8, Flurstück 52/3 einnehmen werden.

Die Sicherung meines ½ Immobilien-Anteiles im von Ihnen am 14. April 1998 in UR 134/1998 § 5 verfassten Schenkungsvertrag unter Eheleuten erfolgte also nicht „auf Wunsch meines Bruders“ sondern war eine zwingende Vorgabe meines Vaters Rolf-Viktor Zanger, seiner Schwester Gertrud sowie meiner Mutter Rosemarie Zanger.

Im Grundbuchamt Weilburg ist mein Name als anteiliger Eigentümer des Grundstückes Flur 8 Flurstück 52/4 in Abteilung 1, Einlegebogen 1 des Grundbuches von Weilmünster auf Blatt 1568 eingetragen.

Die Vorausetzung dazu bildet der Vertrag Urkundenrolle 134/1998 vom 6. April 1998 aufgesetzt durch den Notar Steffen Wierzgalla in Weilburg / Lahn, eingetragen in das Grundbuch am 8. Mai 1998.

Auf Grundlage dieses Vertrages erfolgte die Eintragung meines ½ Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude am 4.5.2004 in das Grundbuch von Weilmünster Abteilung II Einlegebogen 1 zuerst nur als konditionierte Auflassungsvormerkung unter Bezugnahme auf die in § 5 auf Seite 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen zur Eigentumsübergabe.

§ 5 des Vertrages Steffen Wierzgalla definiert, dass mein ½ Eigentumsanteil am betreffenden Fabrikgrundstück und Gebäude auf mich übertragen wird, wenn „die FIRMA ZANGER von Mark Zanger (oder dessen Erben) nicht mehr fortgeführt wird“. Desweiteren legt § 5 fest, das im Falle „des Verkaufes des Grundstückes die Hälfte des Erlöses“ an mich ausgezahlt wird.

Beide Voraussetzungen sind nun eingetreten. Die „Firma Zanger“ als gemeinschaftlich geführtes Familienunternehmen hat spätestens am 5./6.11.2012 aufgehört zu existieren. Das gegenwärtig vom ehemaligen Firmeninhaber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG im Fabrikgebäude betriebene, neue Unternehmen firmierte bereits im Internet unter dem Firmennamen WINKKELRUTEN und wird dort erst neuerdings wieder unter dem Firmensymbol der nicht mehr existierenden Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechnische Werkstätten präsentiert.

Desweiteren liegen mir ein Verkaufsangebot für das Fabrikgebäude zum Preis von 139.000 Euro aus 2017 über ein Grävenwiesbacher Maklerbüro im Internetportal Immobilien Scout vor, über welches mich der Firmeninhaber nicht informiert hatte, obwohl er den Verkaufspreis mit mir abzustimmen gehabt hätte. Von zwei konkreten Anfragen von Kaufinteressenten, die wegen meines im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteiles ihre Kaufverhandlungen mit Mark Zanger mit mir als anteiligem Eigentümer abstimmen mussten, erfuhr ich ebenfalls nur durch ein Schreiben Ihres Notariates mit der Aufforderung, der Löschung der Vormerkung meines anteiligen Eigentumes im Grundbuch zuzustimmen. Daraus leitet sich ein Versuch des Firmeninhabers von „Winkelruten“ ab, mich um meinen Anteil am Verkaufserlös zu prellen.

Daher wandte ich mich am 21. August 2018 an das Grundbuchamt mit der Bitte, meinen bisher nur als Eigentumsvorbehalt eingetragenen ½ Anteil formell korrekt als anteiligem Eigentümer in Abteilung I einzutragen.

Gleichzeitig habe ich meine Rechtsanwältin, Frau Luz Celeste Yabar Torres, beauftragt, eine Klage auf Durchsetzung einer regelmässigen, monatlichen Mietzahlung in Höhe von 500 Euro gegen den jetzigen Fabrikbetreiber Mark Zanger am Amtsgericht Weilburg einzureichen, da dieser sich bisher weigerte, die von ihm mitgenutzten bzw. belegten Räume im Erdgeschoss der Fabrik mir zur Nutzung bzw. Vermietung zu überlassen.

Mein ½ Eigentumsanteil stellt ein beträchtliches, brachliegendes Kapital meines Unternehmens dar, dessen Wert im Rahmen der gesamten Wohn- und Geschäftsanlage Nassauer Strasse 23, 23a, 23b ich mit 250.000 Euro beziffere. Aus der geschäftlichen Nicht-Nutzung bzw. der Nicht-Wertschöpfung aus den mir zustehenden Räumlichkeiten entsteht mir seit Juni 2002 ein enormer Betriebsverlust für mein Consulting Unternehmen. Zudem entstanden in den Jahren 2003-2011 vom jetzigen Fabrikbetreiber verursachte Sachschäden an Anlagen und Fahrzeugen meines Institutes auf dem Fabrikgelände in Höhe von bis zu 22.000 Euro. Für mein Institut und seinen Botanischen Garten ist das Fabrikgrundstück eine wichtige Entwicklungsfläche für die Zukunft.

Ich bitte Sie hiermit, dies bei zukünftigen Verhandlungen mit meinem Bruder und seinen Verkaufspartnern zur berücksichtigen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger,
Weilmünster, 2. November 2018