Notariat
Steffen
Wierzgalla
Frankfurter
Strasse 35
35781
Weilburg
Per
Email an :
Per
Telefax an
06471-926620
Ihr
Schreiben vom 27. März 2018
Ihr
Zeichen 407/18 U22 tm D6257-18 Kasperczyk/Zanger
Sehr
geehrter Herr Wierzgalla,
mit
Schreiben vom 27. März 2018 baten Sie mich um Zustimmung für die
Erteilung einer Löschungsbewilligung für meinen bisher nur als
Auflassungsvormerkung im Grundbuch Weilburg eingetragenen ½
Eigentumsanteil am Fabrikgebäude und Grundstück Nassauer Strasse
23, Weilmünster, Blatt 1568, Flur 8, Flurstück 52/4 – ehemalige
Karl Zanger & Söhne OHG, Optisch-feinmechanische Werkstätten.
Per
Email teilte ich Ihnen daraufhin mit, dass ich einer Löschung der
Auflassungsvormerkung nicht zustimmen werde.
Die
vorerbliche Übertragung der im Eigentum der Elterngeneration meiner
Familie befindlichen Immobilien in Weilmünster und Weilrod
Emmershausen im Jahre 1996 an deren Nachkommen Peter Ulrich Zanger
und Mark Christoph Günther Zanger erfolgte unter der Bedingung, dass
Mark Zanger alleiniger Inhaber der Karl Zanger und Söhne OHG würde,
das im 1. Absatz genannte Fabrikgebäude aber zu je ½ an beide Söhne
von Rolf und Rosemarie Zanger übertragen würde und dass ich und
meine Lebensgefährtin, Frau Dr. Sol Montoya Bonilla, nach unserer
Rückkehr von einem 1 ½ jährigen Auslandsaufenthalt in Kolumbien im
August 1997 im Erdgeschoss des räumlich aufzuteilenden
Fabrikgebäudes ein Consulting-Büro und ein Kunstkeramikatelier in
der 1. Etage des Fabrikgebäudes einrichten können sowie einen
Wohnsitz in der mir damals bereits übertragenen Gebäudehälfte des
Wohnhauses meiner Eltern, Flur 8, Flurstück 52/3 einnehmen werden.
Die
Sicherung meines ½ Immobilien-Anteiles im von Ihnen am 14. April
1998 in UR 134/1998 § 5 verfassten Schenkungsvertrag unter Eheleuten
erfolgte also nicht „auf Wunsch meines Bruders“ sondern war eine
zwingende Vorgabe meines Vaters Rolf-Viktor Zanger, seiner Schwester
Gertrud sowie meiner Mutter Rosemarie Zanger.
Im
Grundbuchamt Weilburg ist mein Name als anteiliger Eigentümer des
Grundstückes Flur 8 Flurstück 52/4 in Abteilung 1, Einlegebogen 1
des Grundbuches von Weilmünster auf Blatt 1568 eingetragen.
Die
Vorausetzung dazu bildet der Vertrag Urkundenrolle 134/1998 vom 6.
April 1998 aufgesetzt durch den Notar Steffen Wierzgalla in Weilburg
/ Lahn, eingetragen in das Grundbuch am 8. Mai 1998.
Auf
Grundlage dieses Vertrages erfolgte die Eintragung meines ½
Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude am 4.5.2004 in das Grundbuch von
Weilmünster Abteilung II Einlegebogen 1 zuerst nur als
konditionierte Auflassungsvormerkung unter Bezugnahme auf die in § 5
auf Seite 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen zur
Eigentumsübergabe.
§
5 des Vertrages Steffen Wierzgalla definiert, dass mein ½
Eigentumsanteil am betreffenden Fabrikgrundstück und Gebäude auf
mich übertragen wird, wenn „die FIRMA ZANGER von Mark Zanger
(oder dessen Erben) nicht mehr fortgeführt wird“. Desweiteren
legt § 5 fest, das im Falle „des Verkaufes des Grundstückes
die Hälfte des Erlöses“ an mich ausgezahlt wird.
Beide
Voraussetzungen sind nun eingetreten. Die „Firma Zanger“ als
gemeinschaftlich geführtes Familienunternehmen hat spätestens am
5./6.11.2012 aufgehört zu existieren. Das gegenwärtig vom
ehemaligen Firmeninhaber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG
im Fabrikgebäude betriebene, neue Unternehmen firmierte bereits im
Internet unter dem Firmennamen WINKKELRUTEN und wird dort erst
neuerdings wieder unter dem Firmensymbol der nicht mehr existierenden
Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechnische Werkstätten
präsentiert.
Desweiteren
liegen mir ein Verkaufsangebot für das Fabrikgebäude zum Preis von
139.000 Euro aus 2017 über ein Grävenwiesbacher Maklerbüro im
Internetportal Immobilien Scout vor, über welches mich der
Firmeninhaber nicht informiert hatte, obwohl er den Verkaufspreis mit
mir abzustimmen gehabt hätte. Von zwei konkreten Anfragen von
Kaufinteressenten, die wegen meines im Grundbuch eingetragenen
Eigentumsanteiles ihre Kaufverhandlungen mit Mark Zanger mit mir als
anteiligem Eigentümer abstimmen mussten, erfuhr ich ebenfalls nur
durch ein Schreiben Ihres Notariates mit der Aufforderung, der
Löschung der Vormerkung meines anteiligen Eigentumes im Grundbuch
zuzustimmen. Daraus leitet sich ein Versuch des Firmeninhabers von
„Winkelruten“ ab, mich um meinen Anteil am Verkaufserlös zu
prellen.
Daher
wandte ich mich am 21. August 2018 an das Grundbuchamt mit der Bitte,
meinen bisher nur als Eigentumsvorbehalt eingetragenen ½ Anteil
formell korrekt als anteiligem Eigentümer in Abteilung I
einzutragen.
Gleichzeitig
habe ich meine Rechtsanwältin, Frau Luz Celeste Yabar Torres,
beauftragt, eine Klage auf Durchsetzung einer regelmässigen,
monatlichen Mietzahlung in Höhe von 500 Euro gegen den jetzigen
Fabrikbetreiber Mark Zanger am Amtsgericht Weilburg einzureichen, da
dieser sich bisher weigerte, die von ihm mitgenutzten bzw. belegten
Räume im Erdgeschoss der Fabrik mir zur Nutzung bzw. Vermietung zu
überlassen.
Mein
½ Eigentumsanteil stellt ein beträchtliches, brachliegendes Kapital
meines Unternehmens dar, dessen Wert im Rahmen der gesamten Wohn- und
Geschäftsanlage Nassauer Strasse 23, 23a, 23b ich mit 250.000 Euro
beziffere. Aus der geschäftlichen Nicht-Nutzung bzw. der
Nicht-Wertschöpfung aus den mir zustehenden Räumlichkeiten entsteht
mir seit Juni 2002 ein enormer Betriebsverlust für mein Consulting
Unternehmen. Zudem entstanden in den Jahren 2003-2011 vom jetzigen
Fabrikbetreiber verursachte Sachschäden an Anlagen und Fahrzeugen
meines Institutes auf dem Fabrikgelände in Höhe von bis zu 22.000
Euro. Für mein Institut und seinen Botanischen Garten ist das
Fabrikgrundstück eine wichtige Entwicklungsfläche für die Zukunft.
Ich
bitte Sie hiermit, dies bei zukünftigen Verhandlungen mit meinem
Bruder und seinen Verkaufspartnern zur berücksichtigen.
In
Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger,
Weilmünster,
2. November 2018