Dienstag, 31. Juli 2018

Klageschrift nach dem Zivilrecht



Amtsgericht
Mauerstrasse 25
35781 Weilburg



Klageschrift

nach dem Zivilrecht

zur Durchsetzung von Forderungen zu 4 Punkten

materieller Art, in Form von monatlichen Mietzahlungen
und der Begleichung offener Sachkostenrechnungen
sowie der Beseitigung sperrender Verbauung auf Grundstücken mit eingetragenen Rechten
sowie der Unterlassung des Betretens und Beschädigens meines Grundstückes
beziehungsweise des Botanischen Gartens des CID Institutes


Klageführender :

Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger
Selbstständig - Leiter des CID Institutes
Nassauer Strasse 23 a
35789 Weilmünster
*14.7.1957 in Frankfurt am Main
cid.institut@gmail.com
0152-10842087


vertreten durch

Rechtsanwältin Luz Celeste Yabar Torres, Zeil 52, 60313 Frankfurt am Main



Verklagter :

Mark Christoph Günther Zanger
*24.2.1962 in Frankfurt am Main
mit Wohnsitz in 61276 Weilrod Emmershausen
Emmershäuser Hütte 1
06083 - 95 89 97
Betreiber der Firma Winkelruten.de 
Nassauer Str. 23
35789 Weilmünster
0176 - 10 43 28 26





Begründung der Klage



1. Grundsituation

ich bewohne mein Wohnhaus in der Nassauer Strasse 23a seit dem 21. Juni 2002.

Mein Privatgrundstück ist Teil einer in den Jahren 1968-1970 neu gebauten, kombinierten familiären Wohn- und Industrieanlage bestehend aus 2 Wohnhäusern und dem Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG, gegründet in 1919 Wetzlar und bis 1968 operierend in Weilrod Emmershausen als Produzent feinmechanischer Apparate, insbesondere Mikroskope.

Die Lage meines Wohnhauses Nassauer Strasse 23 A (Flur 8 Flurstück 52/3) auf der strassenabgewandten Seite der 3-er Grundstückseinheit bedingt, dass der Zugang zu meinem Wohnhaus 23 a ebenso wie zu dem benachbarten Wohnhaus 23 b (52/5) von der Nassauer Strasse quer über den Fabrikhof (52/4) führt. Ebenso sind die Versorgungsleitungen zu bzw. die Abwasserleitungen von meinem Wohnhaus quer über die zum Flurstück der Fabrik gerechnete Hoffläche verlegt. Dies bedingt ein Wasserleitungsrecht und ein Geh- und Fahrrecht welche beide als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch am Amtsgericht Weilburg auf Blatt 1568 Abteilung II Einlegebogen 1 unter laufender Nummer 2, 3 und 4 eingetragen sind.


Faksimile des Einlegebogens mit den eingetragenen Grunddienstbarkeiten


Im Rahmen einer vorerblichen Güterübertragung durch die Eigentümer der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG sowie die Eigentümer des Wohnhauses Nassauer Strasse 23 a erfolgte in den Jahren 1996 bis 1998 die schrittweise Überschreibung des heute von mir bewohnten Wohnhauses 23 a auf Flurstück 52/3 auf den Namen Peter Zanger als neuem Eigentümer unter Wahrung der Wohnrechte von Rolf und Rosemarie Zanger und Tininiska Natascha Zanger Montoya, welche im Grundbuch eingetragen sind.

Für die Nachfolge als Eigentümer des Fabrikgebäudes Nassauer Strasse 23 und der darin operierenden Firma Karl Zanger & Söhne OHG wurde bestimmt, das Mark Zanger als alleiniger Inhaber der Karl Zanger und Söhne OHG in Nachfolge von Rolf und Gertrud Zanger eintritt. Als zukünftige Nutzung des Fabrikgebäudes wurde die anteilige Nutzung zu gleichen Teilen durch die Firmen Karl Zanger und Söhne OHG, geleitet durch Mark Zanger und durch das Planungsbüro für Landschaftsökologie und angewandten Naturschutz PLAN GbR, geleitet durch Peter Zanger bestimmt, so dass damit das Eigentum am Gebäude und Grundstück 52/4 zu gleichen Teilen auf Mark und Peter Zanger übertragen wurde.
Nach Geschäftsauflösung der Firma Karl Zanger und Söhne OHG und der Übernahme des Firmen-Mantels durch Mark Zanger erfolgte am 18. Juli 1996 im Grundbuch auf Blatt 1568 Abteilung I Einlegebogen 1 aber nur die Eintragung eines der beiden Teileigentümer der beiden Gebäudehälften als der der Firma Karl Zanger und Söhne OHG folgender Grundstückseigentümer - und zwar die Eintragung von Mark Zanger. Die Eintragung erfolgte während der beruflich bedingten Auslands-Abwesenheit des zweiten Anteilseigners des Fabrikgebäudes, Peter Zanger, zwischen März 1996 und August 1997 in Kolumbien und blieb daher von Seiten dieses zweiten Anteilseigners zuerst unwidersprochen.

Nach der Rückkehr nach Deutschland im September 1997 wurde die Kanzlei des Notares Günther Oberstebrinck-Bockholt in Usingen beauftragt, eine vertragliche Regelung zwischen den Firmen Mark Zanger OHG und PLAN / Peter Zanger zu verfassen und zur Aktualisierung der Eintragung der Gebäude- und Grundstückseigentümerschaft ins Grundbuch zu bringen. Dieser Vertrag sollte eine Vereinbarung über die Aufteilung der Raumnutzung und der anteiligen laufenden Gebäudekosten festschreiben sowie Peter Zanger als Inhaber der Firma PLAN als Teileigentümer des Fabrikgebäudes im Grundbuch eintragen. Die Verhandlungen über Kosten- und Raumnutzungsaufteilung wurden am 7. Oktober 1997 von Mark Zanger unter Einsatz körperlicher Gewalt abgebrochen. Am 6. April 1998 erfolgte dann auf Initiative des Mark Zanger die Überschreibung des Fabrikgebäudes auf dessen ehemalige Ehefrau, Sabine geb. Peter, als neue Eigentümerin.

Grundlage dieser Grundbucheintragung über die neuerliche Änderung der Eigentümerschaft am Fabrikgebäude und Grundstück Nassauer Strasse 23 (52/4) war ein notarieller Vertrag der Kanzlei Steffen Wierzgalla,Weilburg, Urkundenrolle 134/98 in welchem unter Punkt 5 auf Blatt 3 des Vertrages verfügt wird, dass die neue Grundstückseigentümerin den bestehenden Eigentumsanteil des zweiten Grundstückseigentümers, Peter Zanger, am Fabrikgebäude 52/4 so zu wahren hätte, dass sie im Falle des Verkaufes des Fabrikgebäudes, der Geschäftsaufgabe der Zanger OHG oder dem Tod des Mark Zanger 50% des Verkaufserlöses an Peter Zanger auszuzahlen hat. Der somit vertraglich verbriefte Eigentumsanteil des bisher nicht im Grundbuch eingetragenen, zweiten Eigentümers des Fabrikgebäudes wurde demnach als Auflassungsvormerkung bezüglich eines ½ Miteigentumsanteiles am 4.5.2004 im Grundbuch am Amtsgericht Weilburg Blatt 1568 Abteilung II Einlegebogen 1 laufende Nummer 7 eingetragen.




Faksimile des Einlegebogens mit dem eingetragenen ½ Miteigentumsanteil




Kopie des § 5 des Vertragstextes Steffen Wierzgalla Weilburg UR 134/1998 vom 14. April 1998


4 Monate nach der Grundbucheintragung des Eigentumsvorbehaltes über ½ Miteigentumsanteil am Fabrikgebäude Nassauer Strasse 23 am 4.5.2004 erfolgte am 3.9.2004 die Rückübertragung des zuvor am 6.4.1998 von Mark Zanger an Sabine Zanger übertragenen Eigentumstitels über das Fabrikgebäude von Sabine Zanger auf Mark Zanger.




Kopie der Grundbucheinträge der Eigentümerschaft am Fabrikgebäude zwischen 1996 und 2007



Dieser ungewöhnliche verwaltungstechnische Schritt hatte keine Auswirkung auf die Festschreibung des Anspruches von mir, Peter Zanger, auf die zukünftige Auszahlung oder Nutzung meines ½ Eigentumsanteiles am Fabrikbäude gegenüber dem ehemaligen und neuen eingetragenen Eigentümer des Fabrikgebäudes Mark Zanger. Weiterhin besteht die die Konditionierung das

  • ab dem Tag, an dem „von Mark Zanger die „Firma Zanger“ nicht mehr fortgeführt wird ½ des Fabrikgrundstückes an Peter Zanger zu übertragen ist“

  • Als „Firma Zanger“ gilt dabei die Karl Zanger und Söhne OHG, Optisch Feibnmechanische Werkstätten, Herstellerin von Mikroskopen im Rahmen der dazu eingerichteten Produktionsanlage im Fabrikgebäude Nassauer Strasse 23 35789 Weilmünster.

Desweiteren gilt, dass

  • im Falle eines Verkaufes des Grundstückes die Hälfte des Erlöses an Peter Zanger herauszuzahlen ist.


Eine gütliche Einigung zwischen den beiden anteiligen Fabrikeigentümern über die anteilige Nutzung des Fabrikgrundstückes war zwischen Juni 2002 und Juli 2018 nicht zu erzielen. Die Niederlassung von PLAN GbR bzw. CID Forschung / CID Institut in Weilmünster wurde durch die Vorenthaltung des Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude entscheidend behindert und gestört, die Unternehmensentwicklung signifikant geschädigt, da sämtliche Unternehmens-Entwicklungs-Projekte, die sich auf den ½ Miteigentumsanteil stützten so auf Initiative des Mark Zanger zerstört wurden.

Seit 2017 existieren Versuche der Unternehmensleitung der ehemaligen Zanger OHG, das Fabrikgebäude in der Nassauer Strasse 23 über ein Maklerbüro in Grävenwiesbach per Annonce im Internetportal Immobilien Scout unter Expose 100230613 zu verkaufen. Daraus leitete sich ab, dass das von Mark Zanger geleitete Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Zanger und Söhne OHG, www.winkelruten.de HRA Nr. 2087, Ust-IdNr. DE164409373, die Fabrikräumlichkeiten zur Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebotes Winkelruten und zugehörige parapsychologische Dienste nicht mehr benötigt, so dass die oben als "Firma Zanger" bezeichnete Produzentin optisch-feinmechanischer Instrumente Karl Zanger und Söhne OHG als solche nicht mehr existiert.

Nach der Email-Kontaktaufnahme eines Kaufinteressenten georg_79@gmx... mit Namen "Herr Müller" am 21.11.2017 wandte sich im Frühjahr 2018 telefonisch ein Herr Kaspersky oder Kasperczyk an mich, mit der Bitte, einer Löschung meines im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvorbehaltes bezüglich 1/2 Miteigentumsanteil am Fabrikgebäude der ehemaligen Zanger OHG zuzustimmen, da er dieses Gebäude von Mark Zanger zu kaufen beabsichtige. Ich lehnte dies ab, da das CID Institut in Konsequenz des geplanten Verkaufes eigene Pläne für die Immobilienentwicklung entworfen hat. Dieses Projekt zur Einrichtung einer Internationalen Frauen-Kochschule für Immigrantinnen ist interessierten Projektträgerinnen zur Prüfung vorgelegt.   

Nicht-Weiterführung der Firma Zanger und Verkaufsversuche des Grundstückes sind als Konditionen meines Anspruches auf Auszahlung bzw. Nutzung meiner anteiligen Gebäudehälfte nunmehr eingetreten, so dass ich deswegen jetzt Klage zur Durchsetzung meines Anspruches auf anteilige Auszahlung erhebe.








2. Klagegrund

Seit meiner Niederlassung in Weilmünster am 21. Juni 2002 baue ich mein ehemaliges naturwissenschaftliches Beratungsbüro PLAN GbR unter dem Namen CID Forschung neu auf, wobei die Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit meines Fabrikgebäudeanteiles einen stark limitierenden Faktor für die Entwicklung meines Unternehmens bedeutet haben. Dabei erwies sich die juristische Durchsetzung meines Rechtsanspruches auf anteilige Nutzung meiner Fabrikgebäude-Hälfte über das Amtsgericht Weilburg als unmöglich. Von Seiten des Mark Zanger kam es im Zeitraum 2002 - 2012 zu dutzenden von Behinderungen, Tätlichkeiten, körperlichen Angriffen und Körperverletzungen bei Passagen meiner Person über den Fabrikhof und zu Beschädigungen, Diebstählen und Zerstörungen von oder an Gütern und Gegenständen die ich auf dem im gemeinsamen Besitz befindlichen Fabrikgrundstück abgestellt oder aufgebaut hatte. Juristische Auseinandersetzungen in Folge dieser Belästigungen nahmen über die Hälfte des Gesamtzeitaufwandes meiner Bürotätigkeit in Anspruch wobei ich mich zwischen 2002 und 2006 ohne anwaltliche Vertretung gegen dutzende Verleumdungen, Denuntiationen und Rufmord zur Wehr zu setzen hatte und meine eigentliche Unternehmenstätigkeit durch die Notwendigkeit zur Abwehr dutzender konstruierter Verfahren blockiert wurde.

Zwischen Juni 2010 und Juni 2011 kam es zur Zerstörung des Hauseinganggartens des CID Institutes durch Mark Zanger mit Folge von Sachschäden in Höhe von 19.730 Euro. Im September 2010 reichte ich am Amtsgericht Weilburg bei der Amtsrichterin Frau Dr. Roessing entsprechende Klage unter Az.: 5 C 570/10 ein. In der Folge wurde am 20./21.6.2011 vom Antragsgegner eine Betonversiegelung der betreffenden Grundstücksteilfläche vorgenommen, durch welche vom eingetragenen Wasserleitungs-Grunddienstbarkeitsrecht betroffene Kanalisationsteile meiner Abwasserleitung verlaufen, die durch die absichtliche Versiegelung für mich unzugänglich gemacht wurden, was heute notwendige Reparaturarbeiten an den darunter verlaufenden Abwasserleitungen verunmöglicht bzw. unnötig verkompliziert und verteuert. Seit September 2017 treten in diesem Zusammenhang bei Starkregen Überflutungen der Souterrain-Räume meines Wohnhauses und Institutsgebäudes durch Wasserrückstau in der abfliessenden Regenwasserkanalisation auf.

Wegen der durch die Auseinandersetzung um die Fabrikgrundstücks-Teilnutzung durch mein im Aufbau befindliches naturwissenschaftliches Unternehmen negativen Geschäftsentwicklung war ich ab November 2012 gezwungen, als Selbständiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Seit 2013 formierte ich so unter Ausnutzung der räumlichen Gegebenheiten meines Wohnhaus-Grundstückes das bisherige Consulting Büro in ein unabhängiges Medieninstitut für Studien und Publikationen im Internet um. Das heutige CID Institut verfolgt dabei langjährige Studien- und Publikationsprojekte zu Sachthemen und bietet die Ergebnisse gemeinnützig in Form von langjährig fortgeschriebenen Schriftenreihen im Internet zur Konsultation an. Ein paralleles Dienstleistungsangebot umfasst Leistungsangebote der Institutseignenen Bildagentur, des angeschlossenen Botanischen Institutsgartens sowie eines Begleitungs- und Beratungsprojektes für einen spezifischen Kundinnenkreis. Trotz voranschreitender wirtschaftlicher Erfolge ist die Finanzsituation des CID Institutes bisher aber weiterhin prekär und marginal. Ab 1. Juni 2018 hat zudem das Jobcenter Weilburg der Bundesanstalt für Arbeit die Leistungszahlungen an mich blockiert.

In den Monaten April 2018 bis Juli 2018 kam es zudem zu wiederholten Einbrüchen des Fabrikbetreibers Mark Zanger und/oder Anderer in den Botanischen Garten des CID Institutes mit der Folge der vorsätzlichen und gezielten Beschädigung von Gartenpflanzen. Dabei kamen auch gartenfremde Substanzen wie Bleichherbizide oder Kältesprays zur Abtötung von symbolisch bedeutsamen Einzelbäumen zum Einsatz. Fruchtbüsche wurden systematisch mit Messern beschädigt oder zerstört. Da der Botanische Garten Heilkräuter für die Zubereitung von Heiltees regelmässig an einen festen Kundinnenkreis ausliefert, ist der Chemikalieneinsatz eine Straftat.






3. Forderungen



Zu Punkt 1.: Durchsetzung einer monatlichen Mietzahlung als Ausgleich für den ökonomischen Betriebsverlust in Folge der Verweigerung der eigenständigen Nutzung meiner Räumlichkeiten


Die in der mündlichen Verhandlung vom September 1997 im Notariat Oberstebrink-Bockholt in Usingen verabredete Regelung zur anteiligen Fabriknutzung durch mich und Mark Zanger beinhaltete eine Aufteilung des Gebäudes nach Etagen in der Form, dass das Unternehmen PLAN / PIEDRAS DEL RIO (Heute : CID Institut) die Betriebsräume des Parterres der Fabrik zur Einrichtung seiner Büro und Atelierräume übernehmen wird. Der durch die nicht veränderbare Lage aller Funktionsräume (Heizung, Tankraum, Sanitärräume, Verbrauchszählanlagen) im Erdgeschoss entstehende Netto-Flächennutzungs-Nachteil für mein Unternehmen sollte durch einen noch zu berechnenden höheren Gebäudebetriebskostenanteil ausgeglichen werden, den das Nachfolgeunternehmen der Zanger OHG des Mark Zanger zu übernehmen hätte.

Die demnach von mir bzw. PLAN zu nutzenden Räume beschränkten sich auf das sogenannte „Lager“ links des hofseitigen Fabrikeinganges gelegen und den „Packraum“ rechts des hofseitigen Fabrikeinganges. In letzterem waren am 7./8.10.1997 von mir Renovierungsarbeiten zur Einrichtung eines Büros begonnen worden, Fussbodenplatten teilweise verlegt und Mobiliar untergestellt worden. Der zwischen dem Packraum und dem Lager befindliche Flur sollte zum Treppenaufgang in das Obergeschoss hin durch eine Mauer getrennt werden, so dass ein unabhängiger Fabrikgebäude-Eingang zum Unternehmen PLAN geschaffen würde. Desweiteren bestanden Optionen zur ebenso unabhängigen Nutzung des Lackraumes und des Mannschaftsraumes mit entsprechender Separierung der Räume durch eine zweite Trennwand zum Treppen-Aufgang zur Zanger OHG im Obergeschoss. Dem Im OG gelegenen, getrennten Unternehmensteil stand so der Zugang zu Sanitärräumen, Tanklager und Heizungskeller im Parterre über das Treppenhaus frei, aber kein Zugang zu den Betriebsräumen von PLAN.

Mit dem Argument, die Maschinen und Geräte im „Lager“ und im „Lackraum“ seien für die Fortführung der Geschäftsaktivitäten der Zanger OHG, die ihren Aktivitätsschwerpunkt im Obergeschoss des Gebäudes unterhält, unverzichtbar, blockierte Mark Zanger in der Folge die weiteren Schritte zur faktischen Gebäudeaufteilung. Um dieses Unternehmen nicht in existenzielle Komplikationen zu bringen wurde in der Folge bei der Verfassung des Vertragstextes „Wierzgalla/Weilburg - Urkundenrolle 134/98“ mein Anspruch auf Auszahlung meines Eigentumsanteiles bzw. auf Nutzung meiner Gebäudehälfte derart konditioniert, das dieser Eigentumsanspruch in dem Moment einsetzt, wenn die Karl Zanger und Söhne OHG nicht mehr in der bestehenden Form weitergeführt wird.

Dieser Zustand ist nun eingetreten. Die ehemalige Produktionsstätte von optisch-feinmechanischen Instrumenten ist mittlerweile in eine Betriebsstätte verwandelt worden, die weder spezielle, eigene Räumlichkeiten einer Verpackungs- und Versandabteilung benötigt, die nicht auch in der 1. Etage der Fabrik eingerichtet werden könnte, noch ein unabhängiges Metall- und Metallzuschnittslager braucht. Beide Räumlichkeiten liegen seit Jahren brach und werden als Abstellkammern genutzt. Das Raumaufkommen in der 1. Etage mit 3 Büroräumen und 2 Werkstattsälen ist ebenso weitgehend ungenutzt und birgt genügend Platz zum Transfer der im Untergeschoss abgestellten Maschinen und Materialien.

Der Konditionierungsgrund „Nicht mehr Weiterführung der Karl Zanger & Söhne OHG“ ist seit längerem eingetreten, da der ehemalige Inhaber dieses Unternehmens, Mark Zanger, heute als Firma Winkelruten auftritt und den Titel des ehemaligen Familienbetriebes Zanger OHG zwar möglicherweise formell noch aufrechterhält, ohne dass aber eine registrierbare Geschäftsaktivität weitergeführt würde, die einen Raumbedarf begründen würde.
Von Seiten des CID Institutes ist die Planung der Einrichtung eigener Atelier- und Büro-Räume im Fabrikgebäude zur Entlastung der Wohnsituation im Wohnhaus und Institutsgebäude Nassauer Strasse 23 a mittlerweile aufgegeben worden, da in Folge der Nutzungsblockade des ½ Fabrikgebäudeanteiles durch Mark Zanger seit 2002 ein personeller Abgang von nunmehr 4/6 permanenten bzw. temporären Hausbewohnern und Hausbewohnerinnen entstanden ist.

Wegen der organischen Verbindung der Grundstücke des CID Institutes Nassauer Strasse 23a (52/3) und des Fabrikgrundstückes 23 (52/4) und der weiteren Entwicklungsplanung des Institutes stellt die Gesamt-Wohn- und -Geschäftsanlage jedoch einen nicht nur ideellen hohen Wert dar, der aus der Sicht des CID Institutes konstruktiv genutzt werden muss. So sieht das Zukunftsprojekt der Institutsentwicklung die Integration der westlichen Teilfläche des Fabrikgrundstückes in den Botanischen Garten des CID Institutes vor der dort eine Umgestaltung der Industriebrache in einen Botanischen Skulpturen-Garten mit Sommer-Pergolarestaurant zum Ziel hat. Zeitgleich wird im Erdgeschoss des Fabrikgebäudes eine von einem Unagbhängigen Frauen-Trägerverein organisierte und betriebene Internationale Kochschule für Immigrantinnen in marginalen Lebenssituationen eingerichtet und geleitet, die Kochkurse für landestypische Gerichte aus allen Weltregionen anbietet und das Gartenrestaurant betreibt. Dieses Projekt wird derzeit interessierten Trägern vorgestellt, die die Einrichtung des Küchen-Kursraumes und den Aufbau des Trägervereines bewerkstelligen sollen. Das CID Institut würde unter der Bedingung der begleitenden Beteiligung am Projekt seinen ½ Gebäudeanteil der Internationalen Kochschule zur Verfügung stellen.

Für den Zeitraum ab dem 1. Juni 2018 bis zur Übernahme der Räumlichkeiten durch den Trägerkreis der Internationalen Kochschule erhebe ich die Forderung auf Zahlung einer monatlichen Raummiete für meinen ungenutzt brach daliegenden ½ Miteigentumsanteil am Fabrikgebäude in Höhe von 500 Euro pro Monat gegen Mark Zanger.

Die Zahlung der monatlichen Miete erfolgt durch Mark Zanger per Banküberweisung zum jeweils Ersten Tag des Monates auf mein Girokonto bei der

Frankfurter Volksbank
BIC FFVBDEFF
IBAN DE72501900004201604759
Kontoinhaber : Peter Zanger

rückwirkend ab dem 1.6.2018, so dass derzeit ein Schuldbetrag von 1000 Euro aufgelaufen ist.

Die 1. Aufforderung zur Zahlung der Miete erfolgte am 8.5.2018 per Rechnungszustellung und begleitendes Forderungsschreiben. Mahnungen wegen Nichteinhaltung der Mietzahlungsfristen erfolgten am 31.5.2018 mündlich sowie mehrfach per Email an mark-zanger@winkelrut.... im Zeitraum 1.6.2018 bis 20.7.2018.





Zu Punkt 2.: Durchsetzung der Zahlung einer Sachkostenrechnung für Verbauungsbeseitigung vom 8.5.2018 gegen Mark Zanger




Im Jahr 2003 war von Mark Zanger, Herrn Rainer Lewalter und einer dritten, unbekannten männlichen Person ohne vorherige Absprache mit mir ein Maschendrahtzaun entlang meiner Grundstücksgrenze zum Wohnhaus Gertrud Zanger gesetzt und, nachdem sich herausstellte, dass der Zaun etwa 1 Meter zu weit westlich der Grenze in meinem Garten durch in eingegrabene Betonklötze einzementierte Zaunpfosten verankert worden war, im Juni 2011 zurückgenommen und neu gesetzt worden. Dabei blieben die abgesägten Metallpfosten und bis zu 1 Meter tief im Boden eingegossenen Betonklötze im Gartenboden meines Grundstückes zurück und wurden von den Verursachern des Eingriffes nicht, so wie es deren Verpflichtung gewesen wäre, ausgegraben und abtransportiert. Statt dessen überdeckten und kaschierten diese den zurückgelassenen Metallschrott und Betonschutt notdürftig mit aufgescharrter Erde was zu einem signifikanten Nutzungsverlust der Pflanzfläche im betroffenen Gartenbereich führte, den Garten-Boden kontaminierte und den Wert der Pflanzanlage reduzierte.

Insgesamt 7 dieser Betonverfüllungen mussten im Frühjahr 2018 vom CID Institut einzeln per Hand ausgegraben werden, da ein Maschineneinsatz nicht möglich war. Dabei ergab sich ein erhöhter Zeitaufwand insbesondere wegen des notwendigen Schutzes des Wurzelwerkes der in der Umgebung der Betonverfüllungen zwischenzeitlich aufgewachsenen Pflanzen und des bei Zaunsetzung eingefüllten Steinschuttes. Eine Kostenrechnung für den Aufwand wurde erstellt un dem Verurasacher der Bodenkontamination, Mark Zanger, mit Begleitschreiben zugestellt. Die ausstehende Bezahlung der Rechnung wurde am 31.5.2018 mündlich angemahnt.

Pro Einzelentfernung eines Betonklotzes wurde bei einem gemeinhin gültigen Arbeitsstundensatz von 45,-- Euro plus MwSt die Entfernungspauschale von 1 ½ Stunden Arbeitszeit angesetzt. Für das anschliessende Verfüllen der Grablöcher mit Gartenerde und das Wiederbepflanzen pauschal den Satz einer weiteren ½ Arbeitsstunde, was in der Gesamtsumme 7 x 2 Arbeitsstunden á 45,-- Euro ohne MwSt ergibt. Damit ergibt sich eine Gesamtrechnungssumme von 630 Euro, zahlbar zum 8.6.2018 auf das bereits oben angegebene Konto IBAN DE72501900004201604759 BIC FFVBDEFF.

Der Schuldner Mark Zanger ist bis zum, heutigen 31.7.2018 mit der Zahlung in Verzug. Hiermit erhebe ich Klage auf Durchsetzung der Zahlungsforderung in Höhe von 630 Euro gegen Mark Zanger.













zu Punkt 3.: Durchsetzung der Beseitigung einer Verbauung auf Grundstücken mit eingetragenen Dienstbarkeiten / Wasserleitungsrecht gegen Mark Zanger



Am 20.6.2011 wurden im Bereich des Hauseinganges zum CID Institut auf einer angrenzenden Grundstücksteilfläche des Fabrikgrundstückes Nassauer Strasse 23 (52/4) von Andreas Plahl im Beisein Mark Zangers mit dem Radbagger PW110R D109 Grabungen entlang des Zugangsweges zu meinem Hauseingang begonnen. Unter Hinweis auf meinen ½ Miteigentumsanteil am Fabrikgrundstück forderte ich von Herrn Plahl den sofortigen Stop der Bauarbeiten. Der Bauunternehmer setzte trotzdem gegen meinen Willen die Baggerarbeiten fort.

Noch während des Baggereinsatzes erfolgte meinerseits die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Bauunternehmen Plahl in der Breslauer Strasse 1, 35789 Weilmünster und der Aufforderung zum Rückzug des Firmenbaufahrzeuges. Dem folgte eine weitere, sofort zugestellte schriftliche Aufforderung zum Baustop. Im weiteren Verlauf des 20. Juni 2011 reichte ich am Amtsgericht Weilburg im Rahmen des laufenden Verfahrens 5 C 570/10 bei Frau Amtsrichterin Diemer und beim mich vertretenden Rechtsanwalt Eberhard Pauly einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen Mark Zanger und Andreas Plahl zum sofortigen Stop der Bauarbeiten ein.

Am 21.6.2011 erfolgte durch Mark Zanger, Andreas Plahl, Hans Takaczs und ein Zementlieferunternehmen aus dem Main Kinzig Kreis die Versiegelung des Bodens im Bereich des meinem Hauseingang vorgelagerten Fabrikgrundstücksteiles mit metallarmiertem Beton auf einer Fläche von ca. 44 Quadratmetern. Damit wurde in erster Linie die Restauration des Botanischen Gartens im Hauszugangsbereich des CID Institutes durch die Zementverbauung zu einem Zeitpunkt verunmöglicht, während welchem das Verfahren 5 C 570/10 zur Wiederherstellung der Gartenfläche am Amtsgericht Weilburg geführt wurde.


In zweiter Linie erfolgte wissentlich durch den Weilmünsterer Bauunternehmer Andreas Plahl und Mark Zanger die Verbauung einer Fläche unterhalb welcher die Regenwasser-ableitende Kanalisation meines Hauses verläuft. Dabei ist mir genaue Lage der das Regenwasser aufnehmenden Zisterne heute noch unbekannt. Dass Mark Zanger aber im Besitz von Detailinformationen zu dem irregulären Verlauf der von meinem Haus abfliessenden Regenwasserkanalisation sein muss, die im Jahre 1969 entgegen der genehmigten und hinterlegten Kanalisations-Baupläne in Richtung Norden statt in Richtung Osten verlegt worden war, geht aus einem von ihm per Hand gezeichneten Kanalisations-Lageplan vom 22.6.2018 hervor.


Kopie des Kanalisationsplanes von Mark Zanger mit Lage der Regenwasserzisterne am Eingang zum CID Institut, die durch die am 21.6.2011 verlegte Betonplatte beeinträchtigt wird


Seit September 2017 treten vermehrt während starker Niederschläge Rückstauungen in der ableitenden Regenwasserkanalisation des wassersammelnden Flachdach-Beckens meines Bungalow-Wohnhaus-Daches auf, die zur Überflutung der Souterrain-Räume mit über die Waschbecken-Siphons ansteigendem Stauwasser führen. Dabei kommt es zu Rückstauphänomenen die darauf schliessen lassen, dass nördlich der Hauswand meines Wohnhauses bzw. des CID Institutsgebäudes zwei abfliessendes Wasser aufnehmende Zisternen existieren müssen, die nach ab 1 Stunde Dauuerregen überlastet werden, vollaufen und das nachfliessende Regenwasser in mein Haus zurückstauen.

Zur Reparatur und Beseitigung des Kanalisations-Schadens ist der Zugang zu den unterhalb der am 20.6.2011 verlegten Betonplatte notwendig so dass diese in allernächster Zeit beseitigt werden muss. Die notwendigen Tiefbauarbeiten zur Lokalisation des exakten Kanalverlaufes und der Analyse des den Rückstau verursachenden Schadens und werden vom CID Institut begonnen, wenn die Betonplatte beseitigt ist. Die Kosten für die Beseitigung haben die Verursacher des gegen meinen Willen angerichteten Bauschadens, Mark Zanger und Andreas Plahl zu tragen.

Hiermit klage ich wegen absichtlicher und böswilliger Verbauung einer Grundstücksteilfläche mit eingetragenem Wasserleitungsrecht zu meinen Gunsten auf Beseitigung der Betonversiegelung vom 21.6.2011 gegen Andreas Plahl und Mark Zanger.






Zu Punkt 4.: Durchsetzung der Einhaltung eines Betretungsverbotes des Botanischen Gartens des CID Institutes für Mark Zanger und seine Angehörige, Mitarbeiter, Freunde und Anhänger


Auf dem Grundstück meines Wohnhauses Nassauer Strasse 23 a (52/3) pflegt und entwickelt das CID Institut einen seit 1969 aufgebauten Waldpark als Botanischen Institutsgarten. Ziel und Aufgabe des Institutsgartens sind Pflege, Erhaltung und Vermehrung der Gesamtkomposition der von der Gartengründerin im Verlauf der vergangenen 40 Jahre zusammengetragenen, angepflanzten und aufgezogenen, besonderen Pflanzenzusammensetzung. Die Erhaltungs- und Vermehrungszuchten im Botanischen Institutsgarten fördern insbesondere Medizinalpflanzen bzw. Heilkräuter sowie Neophyten, Zierpflanzen und in der regionalen Natur seltene Wildkräuter. Das CID Institut nutzt den Institutsgarten als Studien- und Experimentalfläche sowie als Standort für Naturfotografie. Ergebnisse und Erkenntnisse der Studien- und Dokumentationstätigkeit des CID Institutes fliessen in Publikationen mehrerer vom Botanischen Garten herausgegebener und im Internet publizierter Schriftenreihen ein. Der Botanische Institutsgarten selbst ist im Internet auf der Homepage www.jardin-botanico-instituto-cid.blogspot.com dargestellt.

Auf Teilflächen des Gartens pflanzt und vermehrt das CID Institut die Heilkräuter Mentha rosmarine und Melissa officinalis. Für den Konsum dieser Pflanzen zur Zubereitung von Heiltees existiert seit mehreren Jahren ein fester Abnehmerinnenstamm. Als Bestandteil des „Escort-Projektes“ des Institutes bietet CID neben der Auslieferung der selbst angebauten Medizinalpflanzen auch einen Bestell- und Lieferservice für Heilpflanzen an, so dass die Produktion dieser Kräuter einen ökonomischen Faktor der Institutsaktivität darstellt.

Die ursprüngliche Flächenausdehnung des Botanischen Institutsgartens des CID Institutes umfasste bis 2010 auch eine Teilfläche des Fabrikgrundstückes (52/4) im Anschluss an den Hauseingang zum Wohngebäude. Diese Gartenteilfläche hat eine Ausdehnung von etwas mehr als 50 Quadratmetern und wurde im Jahr 2003 durch Zaunsetzung als vom Fabrikhof unabhängiger Zugang zum heutigen Institutsgebäude abgetrennt, um so der Grunddienstbarkeit des Wegerechtes der Bewohner von 52/3 über das Grundstück 52/4 nachzukommen.

Trotzdem kam es in den Jahren 2004-2007 zu mehrfachen Störungen der selbständigen Hauseingangsgestaltung der Bewohner von Nassauer Strasse 23 a (52/3) durch den Fabrikbetreiber Mark Zanger, wobei Pflanzen beseitigt und Bodendekorationen zerstört wurden. Nach der aufwendigen Anlage eines gärtnerisch und künstlerisch professioneller gestalteten Hauseingangsgartens des Wohnhauses und CID Institutes ab Juli 2007 wurde diese Gartenanlage auf Initiative und Betreiben von Mark Zanger nochmals im September 2009 attackiert und dann im Juli 2010 durch Baumaschineneinsatz der Firma Peter Hohm im Auftrag der „Firma Zanger“ komplett zerstört und dabei die Kommunikationsverbindung zum Wohnhaus gekappt. Der angerichtete Sachschaden betrug ca. 20.000 Euro. Aus der amtsrichterlich unterstützten Zerstörungsaktion resultierte die bereits oben erwähnte Schadensersatzklage 5 C 570/10.

Nach einer temporären Ruhephase häufen sich seit 2017 wieder gezielte Attacken auf einzelne Gartenpflanzen wobei es sowohl zum Einsatz von Giftstoffen und Säuregemischen als auch von mechanischen Beschädigungen von Pflanzenteilen oder sogar vollständigen Pflanzen kam. Im Jahr 2017 wurde so ein Seidelbastbusch vergiftet und die gesamte experimentelle Aufzucht erstmalig erfolgreich aus deutschem Saatgut angezogener Araukarien zerstört, sowie ein Korallenbaum schwer beschädigt.

In 2018 begann im Monat März eine offensichtlich durchdachte Attacke auf Gartenpflanzen die für die Gartengründerin von besonderer emotionaler Bedeutung waren. Beschädigt wurden dabei systematisch Johannisbeerbüsche, ein Wacholder, eine Eibe und ein Maulbeerbaum durch systematische Verletzungen der Stammgründe und einzelner Äste der Pflanzen mit Schneidwerkzeugen mittels Abschabungen der Rinde. An einer Pflanze wurde Kältespray oder Bleichherbizid angewendet. Mehrere Pflanzen verstarben.

Parallel zu der Attacke wurde auf dem Friedhof Weilmünster an der „Anonymen Begräbnisstätte“ ein dort von der Gartengründerin und Mutter des Institutsleiters im Jahre 2003 zur Erinnerung an ihren Ehemann angepflanzter Wacholderbusch ebenfalls auf ähnliche Weise durch Abschaben der Rinde beschädigt, so dass offensichtlich ein durchdachter Zusammenhang zwischen den Angriffen auf die Pflanzen existiert.

Tatsächlich erhielt das CID Institut in Folge der systematischen Pflanzenbeschädigungen per Email ein Selbstbezichtigungsschreiben des Fabrikbetreibers Mark Zanger in welchem dieser seinen unerlaubten bzw. per zuvor ausgesprochenem Betretungsverbot verbotenen Einsatz zur Wesensbeseitigung in der Umgebung meines Hauses bzw. im Botanischen Garten des CID Institutes gesteht.


Kopie einer Email von Mark Zanger Winkelruten.de zeitparallel zum Auftreten der Rindebeschädigungen an Johannisbeerbüschen im Botanischen Institutsgarten



Im Verlaufe des Monats Juni 2018 kam es zu mehrfachen Attacken auf Äste einer am Hauseingang zum CID Institut wachsenden Thuja, wobei seit Jahren in Form eines natürlichen Eingangs-Torbogens gärtnerisch gestaltete und gepflegte Äste abgerissen wurden um so eine Einblickachse in den dahinter verborgenen Garten aufzuarbeiten. Gleichzeitig wurden auf der Betonplatte vor dem Hauseingang von Mark Zanger Zielscheiben-Symbole aufgekritzelt.

Die Eingriffe von Gartenfremden in den Botanischen Garten des CID Institutes stellen eine schwere Schädigung und Störung des Institutsbetriebes dar und bedeuten wirtschaftliche Verluste für mein selbständiges Unternehmen. Zudem generieren sie zusätzliche Kostenfaktoren und beanspruchen ungerechtfertigten Zeitaufwand für Überwachung und Abwehr. Für die Konsumentinnen der im Garten produzierten Nutzpflanzen stellt der Einsatz von Agrarchemikalien,Giften und Säuren eine unakzeptable Bedrohung und Gefährdung dar.

Ich erhebe Klage auf Unterlassung und Strafandrohung gegen Mark Zanger und Andere im Falle der Fortsetzung der Sachbeschädigungen und des Hausfriedensbruches.

Weilmünster, Dienstag, 31. Juli 2018
Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger
Institutsleiter CID Institut