Notariat
Dr.
Winfried Rohloff
Dietenhäuser
Strasse 9
35789
Weilmünster
Per
Email an :
Sehr
geehrter Herr Rohloff,
mit
Schreiben vom 21. August 2018 bat ich das Grundbuchamt Weilburg um
Eintragung meines Namens als anteiligem Eigentümer des Grundstückes
Flur 8 Flurstück 52/4 in Abteilung 1, Einlegebogen 1 des Grundbuches
von Weilmünster auf Blatt 1568.
Die
Vorausetzung dazu bildet der Vertrag Urkundenrolle 134/1998 vom 6.
April 1998 aufgesetzt durch den Notar Steffen Wierzgalla in Weilburg
/ Lahn, eingetragen in das Grundbuch am 8. Mai 1998.
Auf
Grundlage dieses Vertrages erfolgte die Eintragung meines ½
Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude am 4.5.2004 in das Grundbuch von
Weilmünster Abteilung II Einlegebogen 1 Abteilung zuerst nur als
konditionierte Auflassungsvormerkung unter Bezugnahme auf die in § 5
auf Seite 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen zur
Eigentumsübergabe.
§
5 des Vertrages Steffen Wierzgalla definiert, dass mein ½
Eigentumsanteil am betreffenden Fabrikgrundstück und Gebäude auf
mich übertragen wird, wenn „die FIRMA ZANGER von Mark Zanger
(oder dessen Erben) nicht mehr fortgeführt wird“ .
Desweiteren
legt § 5 fest, das im Falle „des Verkaufes des Grundstückes
die Hälfte des Erlöses“ an mich ausgezahlt wird.
Beide
Voraussetzungen sind nun eingetreten. Die „Firma Zanger“ als
gemeinschaftlich geführtes Familienunternehmen hat spätestens am
5./6.11.2012 aufgehört zu existieren. Das gegenwärtig vom
ehemaligen Firmeninhaber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG
im Fabrikgebäude betriebene, neue Unternehmen firmierte bereits im
Internet unter dem Firmennamen WINKKELRUTEN und wird dort erst
neuerdings wieder unter dem Firmensymbol der nicht mehr existierenden
Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechnische Werkstätten
präsentiert.
Desweiteren
liegen mir ein Verkaufsangebot für das Fabrikgebäude zum Preis von
139.000 Euro aus 2017 über ein Grävenwiesbacher Maklerbüro im
Internetportal Immobilien Scout vor, über welches mich der
Firmeninhaber nicht informiert hatte, obwohl er den Verkaufspreis mit
mir abzustimmen gehabt hätte. Von zwei Anfragen von
Kaufinteressenten, die wegen meines im Grundbuch eingetragenen
Eigentumsanteiles ihre Kaufverhandlungen mit Mark Zanger mit mir als
anteiligem Eigentümer abstimmen wollten, erfuhr ich ebenfalls nur
durch ein Schreiben des Notariats Wierzgalla mit der Aufforderung,
der Löschung meiner Eigentumsvormerkung im Grundbuch zuzustimmen.
Daraus leitet sich ein Versuch des Firmeninhabers von „Winkelruten“
ab, mich um meinen Anteil zu prellen.
Daher
wandte ich mich am 21. August 2018 an das Grundbuchamt mit der Bitte,
meinen bisher nur als Eigentumsvorbehalt eingetragenen ½ Anteil
formell korrekt als anteiligem Eigentümer in Abteilung I
einzutragen.
Mit
Az. WR-1568-23 forderte mich nun das Grundbuchamt am 27.9.2018 auf,
die „Auflassung des ½ Anteils am Grundbesitz nebst Antrag auf
Bewilligung des Grundstückseigentümers in Form des § 29 GBO“
einzureichen. Diese Einreichung soll in Form eines notariell
beglaubigten Schreibens, das meine Unterschrift trägt, erfolgen.
Daher
wende ich mich heute an Sie mit der Bitte, ein solches Schriftstück
zur Eintragung meines Namens als anteiligem Eigentümner zur Vorlage
beim Grundbuchamt in Weilburg zu verfassen. Dazu übersende ich Ihnen
vorab in digitaler Kopie dieses Schreiben nebst der folgenden
beigefügten Unterlagen :
- Grundbuchauszug Blatt 1568 vom 10.9.2018
- Vertrag Steffen Wierzgalla UR 134/98 vom 6. April 1998
- Antrags-Schreiben an das Grundbuchamt Weilburg vom 21.8.2018
- Schreiben des Grundbuchamtes vom 27.9.2018
- Kopie des Immobilien Verkaufsangebotes von 2017
und
bitte Sie um einen Termin zur Beglaubigung des Antragsschreibens.
In
Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
Mit
freundlichen Grüssen
Dipl.
Biol. Peter Zanger,
Weilmünster,
9. Oktober 2018
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