Dienstag, 30. Oktober 2018

Durchsetzung des Eigentums-Anspruches am Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG vom 9.10.2018




Notariat
Dr. Winfried Rohloff
Dietenhäuser Strasse 9
35789 Weilmünster

Per Email an :



Sehr geehrter Herr Rohloff,

mit Schreiben vom 21. August 2018 bat ich das Grundbuchamt Weilburg um Eintragung meines Namens als anteiligem Eigentümer des Grundstückes Flur 8 Flurstück 52/4 in Abteilung 1, Einlegebogen 1 des Grundbuches von Weilmünster auf Blatt 1568.

Die Vorausetzung dazu bildet der Vertrag Urkundenrolle 134/1998 vom 6. April 1998 aufgesetzt durch den Notar Steffen Wierzgalla in Weilburg / Lahn, eingetragen in das Grundbuch am 8. Mai 1998.

Auf Grundlage dieses Vertrages erfolgte die Eintragung meines ½ Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude am 4.5.2004 in das Grundbuch von Weilmünster Abteilung II Einlegebogen 1 Abteilung zuerst nur als konditionierte Auflassungsvormerkung unter Bezugnahme auf die in § 5 auf Seite 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen zur Eigentumsübergabe.

§ 5 des Vertrages Steffen Wierzgalla definiert, dass mein ½ Eigentumsanteil am betreffenden Fabrikgrundstück und Gebäude auf mich übertragen wird, wenn „die FIRMA ZANGER von Mark Zanger (oder dessen Erben) nicht mehr fortgeführt wird“ .

Desweiteren legt § 5 fest, das im Falle „des Verkaufes des Grundstückes die Hälfte des Erlöses“ an mich ausgezahlt wird.

Beide Voraussetzungen sind nun eingetreten. Die „Firma Zanger“ als gemeinschaftlich geführtes Familienunternehmen hat spätestens am 5./6.11.2012 aufgehört zu existieren. Das gegenwärtig vom ehemaligen Firmeninhaber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG im Fabrikgebäude betriebene, neue Unternehmen firmierte bereits im Internet unter dem Firmennamen WINKKELRUTEN und wird dort erst neuerdings wieder unter dem Firmensymbol der nicht mehr existierenden Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechnische Werkstätten präsentiert.

Desweiteren liegen mir ein Verkaufsangebot für das Fabrikgebäude zum Preis von 139.000 Euro aus 2017 über ein Grävenwiesbacher Maklerbüro im Internetportal Immobilien Scout vor, über welches mich der Firmeninhaber nicht informiert hatte, obwohl er den Verkaufspreis mit mir abzustimmen gehabt hätte. Von zwei Anfragen von Kaufinteressenten, die wegen meines im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteiles ihre Kaufverhandlungen mit Mark Zanger mit mir als anteiligem Eigentümer abstimmen wollten, erfuhr ich ebenfalls nur durch ein Schreiben des Notariats Wierzgalla mit der Aufforderung, der Löschung meiner Eigentumsvormerkung im Grundbuch zuzustimmen. Daraus leitet sich ein Versuch des Firmeninhabers von „Winkelruten“ ab, mich um meinen Anteil zu prellen.

Daher wandte ich mich am 21. August 2018 an das Grundbuchamt mit der Bitte, meinen bisher nur als Eigentumsvorbehalt eingetragenen ½ Anteil formell korrekt als anteiligem Eigentümer in Abteilung I einzutragen.



Mit Az. WR-1568-23 forderte mich nun das Grundbuchamt am 27.9.2018 auf, die „Auflassung des ½ Anteils am Grundbesitz nebst Antrag auf Bewilligung des Grundstückseigentümers in Form des § 29 GBO“ einzureichen. Diese Einreichung soll in Form eines notariell beglaubigten Schreibens, das meine Unterschrift trägt, erfolgen.

Daher wende ich mich heute an Sie mit der Bitte, ein solches Schriftstück zur Eintragung meines Namens als anteiligem Eigentümner zur Vorlage beim Grundbuchamt in Weilburg zu verfassen. Dazu übersende ich Ihnen vorab in digitaler Kopie dieses Schreiben nebst der folgenden beigefügten Unterlagen :

  • Grundbuchauszug Blatt 1568 vom 10.9.2018
  • Vertrag Steffen Wierzgalla UR 134/98 vom 6. April 1998
  • Antrags-Schreiben an das Grundbuchamt Weilburg vom 21.8.2018
  • Schreiben des Grundbuchamtes vom 27.9.2018
  • Kopie des Immobilien Verkaufsangebotes von 2017
und bitte Sie um einen Termin zur Beglaubigung des Antragsschreibens.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich


Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger,
Weilmünster, 9. Oktober 2018


















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