Freitag, 16. November 2018

Antwort an AOK bezüglich Kündigung zum 15. November 2018


AOK
Postfach
35387 G I E S S E N



Betr.: Ihr anonymes, nicht unterzeichnetes Schreiben Q 037 921 091
vom 12. November 2018
Weiter : Ihre Kündigung zum 15. November 2018


Geschätzte AOK,

ab November 2013 wurde ich als Leistungsbezieher nach SGB II ENTGEGEN MEINEM AUSDRÜCKLICHEN WUNSCH vom Jobcenter Weilburg bei Ihnen krankenversichert.

Auf Initiative des Jobcenters wurde dieses Versicherungsverhältnis zum 1. Juni 2018 gekündigt. Bis Mitte Juni ging ich davon aus, dass wegen meines laufenden Widerspruches gegen die Beendigung des Leistungsbezuges in Bezug auf das Ende des Krankenversicherungsverhältnisses aufschiebende Wirkung besteht.

In einem darauffolgenden Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Milena Hahn teilte mir die AOK allerdings mit, dass mein bis dato bestehendes Versicherungsverhältnis ab dem 1.6.2018 erloschen sei und bot mir eine Weiterversicherung zu neuen Konditionen zum Tarif von 400 Euro monatlich an.

Ich teilte Ihrer Mitarbeiterin aber mit, dass ich wegen meines geringen Monatseinkommens von 250 Euro einen solchen Versicherungsvertrag mit Ihrem Unternehmen nicht eingehen können werde. Seither habe ich auch keine Leistungen der AOK in Anspruch genommen.

Ihre Mahnung ist daher gegenstandlos. Ihre parallele Vollstreckungsandrohung über den von Ihnen erfundenen Forderungsbetrag für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis eine weitere unverschämte Arroganz der regionalen Krankenversicherungsstruktur, die Charakteristiken einer organisierten Blutsuppeküche pflegt.

Im Zusammenhang mit der offensichtlich von Ihnen intentionierten Bezugnahme bei Ihrer Terminsetzung auf traditionelle, familiär-regionale, medizinische Exekutionstermine am jeweils 15. November erwäge ich die Erstattung eines Strafantrages gegen Sie im Zusammenhang mit der Bildung einer Kriminellen Vereinigung zum geplanten Abtransport zur nachfolgenden Tötuing meiner Mutter Rosemarie Zanger im medizinischen Behandlungswesen am 5./6.11.2012 und tödlicher Kopfoperation in der Neurochirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Frankfurt am 15.11.2012.

Ihre Versicherungskarte werde ich in den nächsten Tagen einer AOK Geschäftsstelle zurückgeben.

Bei weiteren Belästigungen Ihrerseits erstatte ich Strafanzeige gegen Sie wegen versuchtem Betruges zur Erschleichung von Zahlungen für ein nicht existentes Versicherungsverhältnis.

Mit freundlichen Grüssen



Dipl. Biol. Peter Zanger
Leiter des CID Institutes
Weilmünster, 16. November 2018








Freitag, 2. November 2018

Durchsetzung des Eigentums-Anspruches am Fabrikgebäude der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG vom 2.11.2018


Notariat
Steffen Wierzgalla
Frankfurter Strasse 35
35781 Weilburg
Per Email an :
Per Telefax an
06471-926620


Ihr Schreiben vom 27. März 2018
Ihr Zeichen 407/18 U22 tm D6257-18 Kasperczyk/Zanger


Sehr geehrter Herr Wierzgalla,

mit Schreiben vom 27. März 2018 baten Sie mich um Zustimmung für die Erteilung einer Löschungsbewilligung für meinen bisher nur als Auflassungsvormerkung im Grundbuch Weilburg eingetragenen ½ Eigentumsanteil am Fabrikgebäude und Grundstück Nassauer Strasse 23, Weilmünster, Blatt 1568, Flur 8, Flurstück 52/4 – ehemalige Karl Zanger & Söhne OHG, Optisch-feinmechanische Werkstätten.

Per Email teilte ich Ihnen daraufhin mit, dass ich einer Löschung der Auflassungsvormerkung nicht zustimmen werde.

Die vorerbliche Übertragung der im Eigentum der Elterngeneration meiner Familie befindlichen Immobilien in Weilmünster und Weilrod Emmershausen im Jahre 1996 an deren Nachkommen Peter Ulrich Zanger und Mark Christoph Günther Zanger erfolgte unter der Bedingung, dass Mark Zanger alleiniger Inhaber der Karl Zanger und Söhne OHG würde, das im 1. Absatz genannte Fabrikgebäude aber zu je ½ an beide Söhne von Rolf und Rosemarie Zanger übertragen würde und dass ich und meine Lebensgefährtin, Frau Dr. Sol Montoya Bonilla, nach unserer Rückkehr von einem 1 ½ jährigen Auslandsaufenthalt in Kolumbien im August 1997 im Erdgeschoss des räumlich aufzuteilenden Fabrikgebäudes ein Consulting-Büro und ein Kunstkeramikatelier in der 1. Etage des Fabrikgebäudes einrichten können sowie einen Wohnsitz in der mir damals bereits übertragenen Gebäudehälfte des Wohnhauses meiner Eltern, Flur 8, Flurstück 52/3 einnehmen werden.

Die Sicherung meines ½ Immobilien-Anteiles im von Ihnen am 14. April 1998 in UR 134/1998 § 5 verfassten Schenkungsvertrag unter Eheleuten erfolgte also nicht „auf Wunsch meines Bruders“ sondern war eine zwingende Vorgabe meines Vaters Rolf-Viktor Zanger, seiner Schwester Gertrud sowie meiner Mutter Rosemarie Zanger.

Im Grundbuchamt Weilburg ist mein Name als anteiliger Eigentümer des Grundstückes Flur 8 Flurstück 52/4 in Abteilung 1, Einlegebogen 1 des Grundbuches von Weilmünster auf Blatt 1568 eingetragen.

Die Vorausetzung dazu bildet der Vertrag Urkundenrolle 134/1998 vom 6. April 1998 aufgesetzt durch den Notar Steffen Wierzgalla in Weilburg / Lahn, eingetragen in das Grundbuch am 8. Mai 1998.

Auf Grundlage dieses Vertrages erfolgte die Eintragung meines ½ Eigentumsanteiles am Fabrikgebäude am 4.5.2004 in das Grundbuch von Weilmünster Abteilung II Einlegebogen 1 zuerst nur als konditionierte Auflassungsvormerkung unter Bezugnahme auf die in § 5 auf Seite 3 des Vertrages genannten Voraussetzungen zur Eigentumsübergabe.

§ 5 des Vertrages Steffen Wierzgalla definiert, dass mein ½ Eigentumsanteil am betreffenden Fabrikgrundstück und Gebäude auf mich übertragen wird, wenn „die FIRMA ZANGER von Mark Zanger (oder dessen Erben) nicht mehr fortgeführt wird“. Desweiteren legt § 5 fest, das im Falle „des Verkaufes des Grundstückes die Hälfte des Erlöses“ an mich ausgezahlt wird.

Beide Voraussetzungen sind nun eingetreten. Die „Firma Zanger“ als gemeinschaftlich geführtes Familienunternehmen hat spätestens am 5./6.11.2012 aufgehört zu existieren. Das gegenwärtig vom ehemaligen Firmeninhaber der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG im Fabrikgebäude betriebene, neue Unternehmen firmierte bereits im Internet unter dem Firmennamen WINKKELRUTEN und wird dort erst neuerdings wieder unter dem Firmensymbol der nicht mehr existierenden Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechnische Werkstätten präsentiert.

Desweiteren liegen mir ein Verkaufsangebot für das Fabrikgebäude zum Preis von 139.000 Euro aus 2017 über ein Grävenwiesbacher Maklerbüro im Internetportal Immobilien Scout vor, über welches mich der Firmeninhaber nicht informiert hatte, obwohl er den Verkaufspreis mit mir abzustimmen gehabt hätte. Von zwei konkreten Anfragen von Kaufinteressenten, die wegen meines im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteiles ihre Kaufverhandlungen mit Mark Zanger mit mir als anteiligem Eigentümer abstimmen mussten, erfuhr ich ebenfalls nur durch ein Schreiben Ihres Notariates mit der Aufforderung, der Löschung der Vormerkung meines anteiligen Eigentumes im Grundbuch zuzustimmen. Daraus leitet sich ein Versuch des Firmeninhabers von „Winkelruten“ ab, mich um meinen Anteil am Verkaufserlös zu prellen.

Daher wandte ich mich am 21. August 2018 an das Grundbuchamt mit der Bitte, meinen bisher nur als Eigentumsvorbehalt eingetragenen ½ Anteil formell korrekt als anteiligem Eigentümer in Abteilung I einzutragen.

Gleichzeitig habe ich meine Rechtsanwältin, Frau Luz Celeste Yabar Torres, beauftragt, eine Klage auf Durchsetzung einer regelmässigen, monatlichen Mietzahlung in Höhe von 500 Euro gegen den jetzigen Fabrikbetreiber Mark Zanger am Amtsgericht Weilburg einzureichen, da dieser sich bisher weigerte, die von ihm mitgenutzten bzw. belegten Räume im Erdgeschoss der Fabrik mir zur Nutzung bzw. Vermietung zu überlassen.

Mein ½ Eigentumsanteil stellt ein beträchtliches, brachliegendes Kapital meines Unternehmens dar, dessen Wert im Rahmen der gesamten Wohn- und Geschäftsanlage Nassauer Strasse 23, 23a, 23b ich mit 250.000 Euro beziffere. Aus der geschäftlichen Nicht-Nutzung bzw. der Nicht-Wertschöpfung aus den mir zustehenden Räumlichkeiten entsteht mir seit Juni 2002 ein enormer Betriebsverlust für mein Consulting Unternehmen. Zudem entstanden in den Jahren 2003-2011 vom jetzigen Fabrikbetreiber verursachte Sachschäden an Anlagen und Fahrzeugen meines Institutes auf dem Fabrikgelände in Höhe von bis zu 22.000 Euro. Für mein Institut und seinen Botanischen Garten ist das Fabrikgrundstück eine wichtige Entwicklungsfläche für die Zukunft.

Ich bitte Sie hiermit, dies bei zukünftigen Verhandlungen mit meinem Bruder und seinen Verkaufspartnern zur berücksichtigen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen


Dipl. Biol. Peter Zanger,
Weilmünster, 2. November 2018







Dienstag, 30. Oktober 2018

CID Institut Gewinn- & Verlustrechnung 2018 nebst vorläufiger Aktivitätsübersicht


Einkommensteuererklärung 2018
Diplom Biologe Peter Ulrich Zanger / CID Institut


Gewinn- und Verlustrechnung
Ermittlung des Unternehmensgewinnes für Selbständige Unternehmerische Tätigkeit
als Freiberuflicher Diplom Biologe, Fotograf, Publizist und Kunstobjektdesigner
im Zeitraum : Januar – Dezember 2018

für das Unternehmen :

CID Institut
Privatinstitut für wissenschaftliche Service- und Dienstleistungen
im Sektor Naturwissenschaften, Heilkunde, angewandte Kunst und Kommunikationsmedien
c/o Dipl. Biol. Peter Ulrich Zanger Nassauer Straße 23a 35789 Weilmünster
HRA 2720 Limburg CID Forschung
BIC FFVBDEFF IBAN DE72501900004201604759
06472-833965 / 0152-10842087




CID Institut Gewinn- und Verlustrechnung Januar - Dezember 2018 - 1. Instituts-Einnahmen



Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Jahres-
Summe
Honorar-Vertrag Bildpublikation







1500,oo €
2000,oo ¥
= 256,73 €














1.756,73
vorläufig
Escort Project
Spenden
59,3o 10,oo 80,5o 46,oo 18,72 43,5o 20,5o 41,75 40,oo 15,47




Foto / Grafik
Spenden














65,oo 7,oo








Botanischer Garten
Spenden
















76,oo 62,oo






Studien / Gutachten



























Kunst-Keramik




























Privat Geschenke
Fam. Hilfe Spenden












100,oo

47,6o 44,7o




Gewinn-Sparverträge












3,oo












BafA Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 697,96 697,96 697,96 697,96 286,43














Vermietung /
Verpachtung



























Sonstiges Rückerstattung












144,oo













Jahres-Einnahmen

757,26

707,96

778,46


743,96

1805,15
2000,00
=€ 256,73


190,5o

185,5o

124,75


149,6o

60,17







CID Institut Gewinn- und Verlustrechnung Januar - Dezember 2018 - 2. Instituts-Ausgaben



Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Mordember Dezember
Jahres-
Summe
Haus – Strom / EON 65,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo 60,oo




Haus – Wasser / Gemeinde

197,76 59,68 50,oo 50,oo 59,68 50,oo 50,oo 59,68 50,oo




Haus – Abfall / AWB

28,11



28,oo



28,11








Haus – Heizöl
























Haus – Versicherungen 57,69 0,33 47,67 61,78
















Haus – Wartung 5,98

14,52

30,8o
58,91
8,98 14,9o 23,53






Land – Grundsteuern Legales

67,4o











10,oo








128,67
353,6o
181,81
171,78
168,8o
178,59
118,98
153,01
153,21
110,oo



CID – Internetanschluß 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94 34,94




CID – Mobilfunk

10,oo



15,oo

10,oo










CID – ÖPNV 89,15 20,4o 82,8o 40,4o 84,29
31,65
22,85 63,55 50,25 20,7o




CID – Transport RAD 5,oo 18,75 5,oo 5,oo 5,oo 5,oo 5,oo 5,oo 5,oo 5,oo




CID – Foto Ausrüstung 9,oo



14,99


21,89 12,51






CID – Reise / Exkursionen
Praktikum




622,oo ¥ = 79,84 €



10,9o




CID – Büromaterial Porto
20,82 3,52 5,85 3,1o
2,oo
6,35
3,95 8,9o 7,55 8,55




CID – Atelier
























CID – Bankgebühren

9,oo 33,65



28,55



21,85






CID – Gewinnsparvertrag 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo




CID – VerDi Beitrag 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o 2,5o




CID – Bot.Garten Escort.P 59,05 37,46 57,85 8,75 5,5o 36,9o 3,89

15,16







223,46
139,57
225,59
112,68
250,07
148,89
108,02
130,4o
128,44
74,69



Gesundheit 224,01 87,77 172,02 13,49 59,49 25,oo 30,oo 71,oo 25,oo€
100¥13€
60,oo




Privat











6,99










Tilgung Bafög BUKA 50,oo 50,oo 50,oo 50,oo
0,oo
50,oo












Kleidung

4,oo

17,99
34,98















Lebensmittel Haushalt 195,92 151,68 183,56 146,16 116,16 124,51 133,91 107,82 162,17 117,58




Veterinär


























469,93
293,45
405,63
227,46
210,63
199,51
170,9o
178,82
200,17
167,58




Jahresausgaben-Summe

822,06

786,62

813,03

511,92

629,5o

392,99

397,9o

462,23

481,82

352,27






Ermittlung des Unternehmensgewinnes:

Gesamteinnahmen CID Institut Januar – Dezember 2018 Euro

Davon Mittel des Jobcenters der Bundesanstalt für Arbeit nach SGBII Euro

Davon Einnahmen aus Institutstätigkeit Euro



Gesamtbetriebsausgaben CID Institut Januar – Dezember 2018 Euro

Davon Rückzahlungen an das Jobcenter der Bundesanstalt für Arbeit Euro

Davon Tilgung BaföG-Kredit an die Bundeskasse Halle Euro

Davon Rechtsfolgekosten Euro

Davon Gebäude-Strukturkosten Euro

Davon Instituts-Betriebskosten und Ausrüstung Euro

Davon Lebenserhaltungskosten des Instituts-Leiters Euro


Rechnerischer Jahres-Gewinn CID Institut Euro ============


Erläuterung zur Jahres-Bilanz im Geschäftsjahr 2018:

Wirtschaftliche Grundsituation

Im Mai 2018 entschied sich das Jobcenter Limburg Weilburg, die seit November 2012 an das CID Institut monatlich überwiesenen Leistungen ab 1. Juni 2018 nicht mehr zu zahlen. Gleichzeitg erfolgte von der Leistungsstelle das Angebot, die „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Selbständige nach SGB II“ zukünftig auf Darlehensbasis zu beantragen. Argument für die Leistungssperre bildete die vom Jobcenter rechnerisch ermittelte Vermögensbasis des Instituts-Leiters und Einzelunternehmers, wobei das Jobcenter davon ausging, dass dieser zuerst von ihm gehaltene Grundbesitzwerte zu liquidieren hätte.

Beim CID Institut stiess diese Positionsnahme des Jobcenters auf Unverständnis, da eine Verwertung durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung der gehaltenen Güter nicht möglich ist, da diese entweder vom CID Institutsleiter nur für die nachfolgende Generation gehalten werden (Wohnhaus und Institutsgebäude) oder aber deren Wertschöpfung aus brachliegendem Kapital nur nach längeren Rechtsstreitigkeiten zu erwirken wäre (50% Eigentumsanteil am Fabrikgelände Nassauer Strasse 23). Insbesondere das Instituts-Gebäude und der zugehörige Botanische Garten verkörpern aber vitale und lebenserhaltende Funktionen für das Institut, seinen Leiter und mit dem Institut verbundene und konstruktiv zusammenwirkende Personenkreise. Zudem wäre die vom Jobcenter für die Bedarfsbemessung angesetzte, selbständige Erwirtschaftung von Einnahmen aus Institutstätigkeit ohne die Instituts-Gebäude- und Gartenstruktur gar nicht mehr möglich.

Die Mittel der BafA betrugen zwischen 2012 und 2018 etwa 70 % der gesamten Instituts-Einnahmen, deckten den Wegfall bisheriger Honorarverträge öffentlicher bzw. halb-privater Auftraggeber und den Ausfall der Spenden der familiären Mäzenin in Höhe von monatlich 400 €. Die BafA-Leistungen wurden zu überwiegendem Anteil für den Erhalt der Gebäudestruktur (Dachreparaturen, Küchen-Sanierung, Reparaturen), Heizölkauf, Lebensmittel & Kleidung, Haus- und Gartenwerkmaterial und Geräte, Ersatz der digitalen und fototechnischen Infrastruktur, Exkursionen zu Studienzwecken, Transportkosten und private, nicht von der Krankenkasse getragene Gesundheitsdienstleistungen und zur Rückzahlung eines BaföG-Darlehens aus dem Zeitraum 1982-1990 sowie zur Begleichung juristischer Forderungen und von Anwaltshonoraren verwendet.

Der Wegfall der über das Jobcenter Limburg-Weilburg von der Bundesanstalt für Arbeit an das CID Institut gezahlten Leistungen bedeutet die faktische Reduktion aller Institutsaktivitäten auf Null und initiiert wirtschaftliche Neuorientierungen durch verstärkte Suchen nach Auftraggebern und Interessenten für Instituts-Dienstleistungen.

Zur Durchsetzung seiner Position beschritt des CID Institut ab Juni 2018 zwar den Rechtsweg und erhob Klage sowohl zur Erstreitung von dem Institut zustehenden Wertschöpfungsgewinnen aus dem ½ Fabrikanteil am Gebäude und Grundstück der ehemaligen Karl Zanger & Söhne OHG – Optisch-feinmechanische Werkstätten in Form einer regelmässigen monatlichen Mietzahlung in Höhe von 500 € als auch zur Wiedererlangung der Sozialleistungen ohne Rückzahlungsverpflichtung vom Jobcenter in Höhe von 499 €. Die Erfahrungen mit der regionalen Behandlung der Eigentumsangelegenheit auf dem Rechtsweg zwischen August 2002 und November 2012 und das in diesem Zusammenhang verlorengegangene Vertrauen in die eingeschalteten regionalen Justiz-Strukturen begründen aber die parallele Notwendigkeit zur Zukunftssicherung auf privatem Wege im informellen Sektor.


Instituts-Tätigkeit

Nach weitgehendem Ende der unvermeidbaren Reparaturtätigkeiten am Wohnhaus und Instituts-Gebäude verlagerten sich die Infrastruktur-Aufbauaktivitäten auf die Rekonstruktion der Gartenanlage in einen zukünftigen Botanischen Garten zur Erhaltung und Vermehrung von Heil- und Zierpflanzen, seltenen und bedrohten Arten und Neophyten. Dazu waren tiefschürfende Arbeiten zur sektoriellen Verbesserung der Bodenqualität Voraussetzung, da über dem ehemaligen Bergbau-Untergrund beim Bau des Instituts-Gebäudes im Jahre 1969 infertiler Bau-Schutt über der gesamten Gartenfläche zur Gelände-Nivellierung umgeschichtet worden war. Der Garten stellt in Teilbereichen heute bereits eine erfolgreiche Vermehrungsfläche für bestimmte Zier- und Nutzpflanzen und Heilpflanzenarten dar. Die Präsentation des im Fortschritt befindlichen Botanischen Garten-Projektes im Internet wurde erneuert und ausgeweitet durch die aktualiserte Homepage www.jardin-botanico-instituto-cid.blogspot.com mit mehreren neu begründeten, untergeordneten Schriftenreihen und Projektpräsentationen. Kontakte zu etablierten Botanischen Gärten und Pflanzenzüchtern wurden aufgebaut. Auf einer Externfläche am Gewässerlauf der Weil bei Weilrod, die von ihrer Eigentümerin zur Nutzung und Verwaltung dem CID Institut überlassen wird, konnte im laufenden Jahr erstmals erfolgreich ein landwirtschaftliches Anbau-Projekt bis zur Ernte gebracht werden. Im Folgejahr ist die Ausweitung der Anbaufläche sowie die Diversifizierung der angepflanzten Arten vorgesehen.

Weiten Raum nahm die Erneuerung der Instituts-Präsentation im Internet in Anspruch. Auf die bisherige Homepage in deutscher Sprache wurde vorübergehend verzichtet, neue Seiten in englischer und spanischer Sprache im Internet angelegt. Zentraler Zugang zum CID Internet-Informations-Netzwerk ist zukünftig die für alle neuen Publikationen gleichgeschaltete Einheits-Impressum-Heimatseite www.cid-institut-masthead.blogspot.de. Grund für die Reduktion der Zugangsmöglichkeiten zu den Informations-Seiten waren ab Februar 2018 zunehmende Cyber-Attacken und Cyber-Vandalismus, die immer koordiniertere Formen annahmen, so dass über Methoden für eine zukünftige Exclusion der beteiligten Akteure zum Beispiel durch eine Reduktion der Zugangsmöglichkeiten in deutscher Sprache nachgedacht werden musste. Wegen der damit verbundenen Stärkung der interkulturellen Orientation des CID Institutes ist das Beherrschen mindestens einer der beiden Performance-Sprachen sowieso eine sinnvolle Voraussetzung für das In-Kontakt-Treten mit Instituts-Publikationen, die nun zentral chronologisch fortschreitend auf der Publikationsübersicht seit Januar 2014 https://cid-institut-publicationlist.blogspot.com/ aufgelistet sind.

Im Jahr 2018 wurde nur eine fotografische Exkursion nach Guangzhou auf Einladung des chinesischen Vertragspartners realisiert. Auf weitere Exkursionen in Deutschland musste auf Grund der angespannten Finanzsituation, die auch kein Auffüllen der Heizölreserve für den kommenden Winter erlaubte, verzichtet werden. Vom 1.9. bis 20.11.2018 wurde eine asiatische Praktikantin für einen Werk- und Studienaufenthalt vom CID Institut angenommen. Die diplomierte Biologin beteiligte sich mit grosser Eigeninitiative und innovativen und kreativen Beiträgen am Aufbau des Botanischen Gartens sowie seinen publizistischen und öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und initiierte mehrere neue Publikationen und Projektaktivitäten.

Dipl. Biol. Peter Zanger
CID Institutsleiter
Weilmünster, 30. Oktober 2018